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Anwalt für Erbrecht in Mülheim: Klare Antworten auf komplexe Fragen

Umschlag mit der Aufschrift: Testament

Fachanwalt für Erbrecht: Testament, Erbschaft, Pflichtteil, Nachlass, Erben

Als Fachanwalt für Erbrecht in Mülheim bietet Dr. Keller Ihnen umfassende und fachkundige Beratung in allen Angelegenheiten rund um das Erbe. Ob es um die Gestaltung von Testamenten, die Klärung von Pflichtteilsansprüchen oder die Regelung der Unternehmensnachfolge geht – er steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.

Das Erbrecht ist ein sensibles und komplexes Rechtsgebiet, das oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Unser Ziel ist es, Sie in dieser Zeit zuverlässig und verständnisvoll zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille oder der eines geliebten Menschen genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Kenntnissen im Erbrecht sorgen wir dafür, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten professionell und mit größter Sorgfalt behandelt werden. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen, und wir freuen uns darauf, Sie in allen Fragen des Erbrechts zu beraten und zu vertreten. In unserer Kanzlei für Erbrecht decken wir das gesamte Spektrum an erbrechtlichen Dienstleistungen ab:

  • Testamentsgestaltung: Individuelle Erstellung und Anpassung von Testamenten, einschließlich Behindertentestamente
  • Berliner Testament: Spezielle Regelungen für Ehe- und Lebenspartner
  • Erbverträge: Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung für Erbangelegenheiten
  • Pflichtteilsansprüche: Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsrechten
  • Erbauseinandersetzung: Unterstützung bei der Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses
  • Digitaler Nachlass: Regelung und Verwaltung digitaler Vermögenswerte
  • Enterbung und Pflichtteilsentziehung: Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten und Folgen
  • Ermittlung der Erben: Feststellung und Benachrichtigung der gesetzlichen Erben
  • Nachlasspflege und -verwaltung: Professionelle Betreuung und Verwaltung des Erbes
  • Pflichtteils-Ergänzungsansprüche: Ansprüche bei Schenkungen des Erblassers
  • Testamente für Patchworkfamilien: Maßgeschneiderte Lösungen für moderne Familienstrukturen
  • Testamentsvollstreckung: Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers
  • Unternehmensnachfolge im Erbfall: Planung und Umsetzung der Nachfolge in Firmen
  • Vermächtnis: Anordnungen zu spezifischen Vermögenswerten im Testament
  • Vermögensnachfolge: Gestaltung der Übertragung von Vermögen
  • Vollmachten und Patientenverfügungen: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
  • Vor- und Nacherbschaft: Regelungen für zeitlich gestaffelte Erbfolgen
  • Vorweggenommene Erbfolge: Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
  • ... und vieles mehr!

Beim Thema Erbschaft gibt es einige wichtige Punkte, die Sie im Blick haben sollten. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie nur sechs Wochen Zeit haben, eine Erbschaft abzulehnen? Nach dieser Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Aber keine Sorge, selbst dann gibt es noch Möglichkeiten, dies anzufechten. Auch wenn der Nachlass überschuldet ist, können wir Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, wie zum Beispiel die Beantragung einer Nachlassinsolvenz.

Manchmal stehen Ihnen auch Ansprüche gegen Erben oder Dritte zu, die vom Erblasser etwas erhalten haben. Hier können unter bestimmten Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Ansprüche geltend gemacht werden, um ungerechte Schenkungen rückgängig zu machen.

Das Erbrecht ist ein Kerngebiet unserer Kanzlei in Mülheim an der Ruhr. Rechtsanwalt Dr. Keller, der 2012 die notarielle Fachprüfung bestanden hat und Fachanwalt für Erbrecht ist, verfügt über umfangreiches Wissen in diesem Bereich. Wir beraten Sie nicht nur vorsorgend bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, sondern vertreten Sie auch engagiert bei Erbstreitigkeiten vor Gericht.

Insbesondere bei Erbstreitigkeiten, in denen Immobilien eine Rolle spielen, können wir auf ein hervorragendes Netzwerk an Immobilien-Experten und Gutachtern zurückgreifen. So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilienwerte realistisch eingeschätzt werden.

Bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen im Erbrecht helfen wir mit Sprachkenntnissen (Englisch, Französisch, Spanisch) und verfügen wir über Kontakte zu ausländischen Anwaltsbüros, da wir auch ausländische Mandanten (England, Frankreich, Spanien) betreuen. Rechtsanwalt Dr. Keller ist zudem durch den Präsidenten des OLG Düsseldorf ermächtigter Übersetzer für die französische Sprache und auch der spanischen Sprache mächtig.


 

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