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Erbrecht Mülheim

Erbrecht, Testament, Erbschaft, Pflichtteil, Nachlass, Erben

Im Erbrecht gibt es viele Dinge zu beachten, die an sich nur nach anwaltlicher Beratung zu klären sind. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es eine Frist von nur 6 Wochen gibt, innerhalb derer eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann, anderenfalls gilt die Erbschaft als vom Erben angenommen.

Hier ist allerdings noch die Dürftigkeitseinrede des Erben sowie die Möglichkeit zu berücksichtigen, die Nachlassinsolvenz zu beantragen, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Als Pflichtteilsberechtigter spielt es im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle, ob man von der Erbschaft ausgeschlossen ist (enterbt) oder nicht. in beiden Fällen können unter Umständen Ansprüche gegenüber den Erben oder Dritten bestehen, die vom Erblasser Leistungen empfangen haben. es kommen sowohl Pflichtteilsergänzungsansprüche, als auch Ansprüche in Betracht, durch welche Schenkungen des Erblassers in Benachteiligungsabsicht rückgängig gemacht werden können, § 2287 BGB.

Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob der Nachlass positiv oder gegebenenfalls überschuldet ist. Erst danach kann beurteilt werden, welche Schritte innerhalb welcher Fristen ergriffen werden müssen, um den Nachlass sicherzustellen, der dem Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten zugedacht war.

Erbrecht ist für unsere Kanzlei in Mülheim ein zentrales Rechtsgebiet, welchen wir Mandanten sowohl vorbeugend (Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages, beispielsweise "Berliner Testament") beraten, als auch im Nachhinein vor Gericht vertreten, gleich, ob denjenigen, der vom Erblasser etwas erhalten hat, was der Pflichtteilsberechtigte herausverlangt oder den Pflichtteilsberechtigten,der den Beschenkten auf Auskehrung des Nachlassgegenstandes in Anspruch nimmt.

Fragen Sie uns um Rat, wir kümmern uns um ihr Problem!